(Die Fahrspesen werden von der Krankenkasse nur auf ärztliche Verordnung entschädigt.)
Ich bin von allen Versicherern der Schweiz anerkannt. Mit einer ärztlichen Verordnung wird die Physiotherapie von ihrer Krankenkasse (KVG), dem Unfallversicherer (UVG), der Invaliden- (IVG) oder Militärversicherung (MVG) übernommen.
Selbstverständlich dürfen Sie ohne Verordnung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler zu mir in der Therapie kommen.
30 Minuten 55 CHF
45 Minuten 75 CHF
60 Minuten 95 CHF
Gerne weise ich Sie darauf hin, dass ein Termin mindestens 24 Std. im Voraus abgesagt werden muss. Ansonsten wird Ihnen dieser voll verrechnet.